Informationen zum Batterieschutzgesetz (BattSchG)
1. Allgemeine Informationen zum Batterieschutzgesetz
Das Batterieschutzgesetz (BattSchG) regelt den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren im Hinblick auf Herstellung, Vertrieb, Rücknahme und Entsorgung. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die Sicherstellung einer fachgerechten Verwertung.
2. Pflichten für Endverbraucher*innen
Endverbraucher*innen sind verpflichtet,
Altbatterien und Akkus nicht über den Hausmüll zu entsorgen,
Sammel- und Rückgabestellen zu nutzen,
schadstoffhaltige Batterien getrennt zu entsorgen.
Altbatterien können bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgegeben werden.
3. Pflichten für Firmenkunden und gewerbliche Nutzer
Gewerbliche Nutzer und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass
Altbatterien getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden,
Kennzeichnungen beim Weiterverkauf oder Einbau erhalten bleiben,
gegebenenfalls Entsorgungsnachweise geführt werden.
Bei größeren Mengen sind zugelassene Entsorgungsbetriebe oder Rücknahmesysteme zu nutzen.
4. Pflichten für Händler und Importeure
Händler, Vertreiber und Importeure haben folgende Verpflichtungen:
Rücknahmepflicht: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien im Rahmen des Sortiments.
Kennzeichnungspflicht: Abbildung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und gegebenenfalls Schadstoffkennzeichnungen.
Informationspflicht: Hinweise an Kund*innen zu Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten.
Anzeigepflicht: Registrierung bei der zuständigen Stelle vor dem Inverkehrbringen.
5. Pflichten für Hersteller und Erstinverkehrbringer
Hersteller und Importeure müssen:
sich vor dem Inverkehrbringen registrieren,
ein Rücknahmesystem bereitstellen oder sich einem System anschließen,
Kennzeichnungsvorgaben und Grenzwerte einhalten,
Mengenmeldungen und Verwertungsnachweise erbringen.
Nicht registrierte Hersteller dürfen keine Batterien vertreiben.
6. Kennzeichnungspflichten
Batterien und Akkus müssen mit folgenden Angaben versehen sein:
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Chemische Kennzeichnung (z. B. Pb, Cd, Hg) bei Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte
Kennzeichnungen müssen gut lesbar und dauerhaft angebracht sein.
7. Entsorgung und Rücknahmesysteme
Für die Sammlung und Entsorgung gelten:
getrennte Rücknahme von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien
