Informationen zum Batterieschutzgesetz (BattSchG)
1. Allgemeine Informationen zum Batterieschutzgesetz
Das Batterieschutzgesetz (BattSchG) regelt den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren im Hinblick auf Herstellung, Vertrieb, Rücknahme und Entsorgung. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die Sicherstellung einer fachgerechten Verwertung.
2. Pflichten für Endverbraucher*innen
Endverbraucher*innen sind verpflichtet,
Altbatterien und Akkus nicht über den Hausmüll zu entsorgen,
Sammel- und Rückgabestellen zu nutzen,
schadstoffhaltige Batterien getrennt zu entsorgen.
Altbatterien können bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgegeben werden.
3. Pflichten für Firmenkunden und gewerbliche Nutzer
Gewerbliche Nutzer und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass
Altbatterien getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden,
Kennzeichnungen beim Weiterverkauf oder Einbau erhalten bleiben,
gegebenenfalls Entsorgungsnachweise geführt werden.
Bei größeren Mengen sind zugelassene Entsorgungsbetriebe oder Rücknahmesysteme zu nutzen.
4. Pflichten für Händler und Importeure
Händler, Vertreiber und Importeure haben folgende Verpflichtungen:
Rücknahmepflicht: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien im Rahmen des Sortiments.
Kennzeichnungspflicht: Abbildung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und gegebenenfalls Schadstoffkennzeichnungen.
Informationspflicht: Hinweise an Kund*innen zu Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten.
Anzeigepflicht: Registrierung bei der zuständigen Stelle vor dem Inverkehrbringen.
5. Pflichten für Hersteller und Erstinverkehrbringer
Hersteller und Importeure müssen:
sich vor dem Inverkehrbringen registrieren,
ein Rücknahmesystem bereitstellen oder sich einem System anschließen,
Kennzeichnungsvorgaben und Grenzwerte einhalten,
Mengenmeldungen und Verwertungsnachweise erbringen.
Nicht registrierte Hersteller dürfen keine Batterien vertreiben.
6. Kennzeichnungspflichten
Batterien und Akkus müssen mit folgenden Angaben versehen sein:
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Chemische Kennzeichnung (z. B. Pb, Cd, Hg) bei Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte
Kennzeichnungen müssen gut lesbar und dauerhaft angebracht sein.
7. Entsorgung und Rücknahmesysteme
Für die Sammlung und Entsorgung gelten:
getrennte Rücknahme von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien
Informationen zum Batterieschutzgesetz (BattSchG)
1. Allgemeine Informationen zum Batterieschutzgesetz
Das Batterieschutzgesetz (BattSchG) regelt den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren im Hinblick auf Herstellung, Vertrieb, Rücknahme und Entsorgung. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die Sicherstellung einer fachgerechten Verwertung.
2. Pflichten für Endverbraucher*innen
Endverbraucher*innen sind verpflichtet,
Altbatterien und Akkus nicht über den Hausmüll zu entsorgen,
Sammel- und Rückgabestellen zu nutzen,
schadstoffhaltige Batterien getrennt zu entsorgen.
Altbatterien können bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgegeben werden.
3. Pflichten für Firmenkunden und gewerbliche Nutzer
Gewerbliche Nutzer und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass
Altbatterien getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden,
Kennzeichnungen beim Weiterverkauf oder Einbau erhalten bleiben,
gegebenenfalls Entsorgungsnachweise geführt werden.
Bei größeren Mengen sind zugelassene Entsorgungsbetriebe oder Rücknahmesysteme zu nutzen.
4. Pflichten für Händler und Importeure
Händler, Vertreiber und Importeure haben folgende Verpflichtungen:
Rücknahmepflicht: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien im Rahmen des Sortiments.
Kennzeichnungspflicht: Abbildung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und gegebenenfalls Schadstoffkennzeichnungen.
Informationspflicht: Hinweise an Kund*innen zu Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten.
Anzeigepflicht: Registrierung bei der zuständigen Stelle vor dem Inverkehrbringen.
5. Pflichten für Hersteller und Erstinverkehrbringer
Hersteller und Importeure müssen:
sich vor dem Inverkehrbringen registrieren,
ein Rücknahmesystem bereitstellen oder sich einem System anschließen,
Kennzeichnungsvorgaben und Grenzwerte einhalten,
Mengenmeldungen und Verwertungsnachweise erbringen.
Nicht registrierte Hersteller dürfen keine Batterien vertreiben.
6. Kennzeichnungspflichten
Batterien und Akkus müssen mit folgenden Angaben versehen sein:
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Chemische Kennzeichnung (z. B. Pb, Cd, Hg) bei Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte
Kennzeichnungen müssen gut lesbar und dauerhaft angebracht sein.
7. Entsorgung und Rücknahmesysteme
Für die Sammlung und Entsorgung gelten:
getrennte Rücknahme von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien
Verwendung zugelassener Rücknahmesysteme
Einhaltung und Dokumentation von Verwertungsquoten
Endkund*innen können Altbatterien kostenlos zurückgeben.
8. Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstöße gegen das BattSchG können Bußgelder und behördliche Maßnahmen zur Folge haben. Relevante Tatbestände sind u. a.:
fehlende Registrierung
unzureichende Kennzeichnung
unterlassene Rücknahme
unsachgemäße Entsorgung
9. Rechtliche Hinweise für Kund*innen
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endverbraucher*innen sind gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Die Rückgabe ist kostenlos und erfolgt über Sammelstellen oder Verkaufsstellen.
Schadstoffhaltige Batterien sind besonders zu behandeln und entsprechend gekennzeichnet.
Ergänzender Hinweis gemäß § 18 BattSchG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Endverbraucher*innen sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.
Die auf Batterien angebrachten Symbole bedeuten:
Durchgestrichene Mülltonne: Die Batterie darf nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
10. Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen finden Sie bei:
Umweltbundesamt (UBA)
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
Kommunalen Entsorgungsbetrieben
Verwendung zugelassener Rücknahmesysteme
Einhaltung und Dokumentation von Verwertungsquoten
Endkund*innen können Altbatterien kostenlos zurückgeben.
8. Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstöße gegen das BattSchG können Bußgelder und behördliche Maßnahmen zur Folge haben. Relevante Tatbestände sind u. a.:
fehlende Registrierung
unzureichende Kennzeichnung
unterlassene Rücknahme
unsachgemäße Entsorgung
9. Rechtliche Hinweise für Kund*innen
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endverbraucher*innen sind gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Die Rückgabe ist kostenlos und erfolgt über Sammelstellen oder Verkaufsstellen.
Schadstoffhaltige Batterien sind besonders zu behandeln und entsprechend gekennzeichnet.
Ergänzender Hinweis gemäß § 18 BattSchG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Endverbraucher*innen sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.
Die auf Batterien angebrachten Symbole bedeuten:
Durchgestrichene Mülltonne: Die Batterie darf nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
10. Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen finden Sie bei:
Umweltbundesamt (UBA)
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
Kommunalen Entsorgungsbetrieben
